Betreutes Gruppenwohnen nach abgeschlossener Suchttherapie (§ 67 SGB XII)
Unser Nachsorge-Angebot des Betreuten Gruppenwohnens (§ 67 SGB XII) richtet sich an Menschen, die sich nach abgeschlossener Suchttherapie in einer abstinenzgestützten Wohngemeinschaft weiter stabilisieren möchten.
Voraussetzung für die Betreuungsaufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Suchttherapie nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Das Betreute Gruppenwohnen bietet:
Unsere Angebot ist anerkannt nach §§ 35/36 BtMG.
Im Anschluss an die Betreuung innerhalb einer Wohngemeinschaft bieten wir auch sozialpädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum an (Betreutes Einzelwohnen nach § 67 SGB XII).
Weiterhin bieten wir im Rahmen von Wohnungslosenhilfe Betreutes Gruppenwohnen nach § 67 SGB XII an.
Nach dem Infogespräch (siehe rechte Spalte) stellen Sie sich bei Interesse in einer Wohngemeinschaft vor, um die Bewohner*innen und die Räumlichkeiten kennenzulernen.
Sie erhalten danach einen Vorvertrag und beantragen eine Kostenübernahme nach §§ 67/68 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Nach Erhalt der Kostenübernahme können Sie bei uns einziehen.
Vom ersten Kontakt bis zum Einzug sollten Sie ca. 4 bis 6 Wochen einplanen.
Sie interessieren sich für unser Angebot und wünschen nähere Informationen zur Aufnahme?
Rufen Sie uns an oder nehmen Sie per Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Infogespräch!
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir persönlich das weitere Vorgehen.
Ansprechpartner
Jens Mathauser
Kontakt
Schillerstraße 10, 10625 Berlin
030 - 666 417 0
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Verkehrsverbindung
U2 • U Ernst-Reuter-Platz
X9, M45, 245 • U Ernst-Reuter-Platz