Betreutes Einzelwohnen und Betreutes Gruppenwohnen (§ 67 SGB XII)
Menschen mit (ehemaligen) Suchtproblemen sind überdurchschnittlich häufig von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen.
Als langjährig erfahrener Suchthilfe-Träger bieten
wir deshalb speziell für diese Menschen Hilfen in besonderen Lebenslagen und Unterstützung
bei sozialen Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67/68 SGB XII an.